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Beginn Hundeführerlehrgang
26. März 2018 um 18:00
Die Hundeführer werden im Lehrgang eingewiesen, wie sie die bei der Brauchbarkeitsprüfung geforderten Fächer (Appell, Schußfestigkeit, Verhalten am Stand, Leinenführigkeit, Schweißfährte und Anschneideprüfung, Haarwild-, Federwildschleppe und Wasserarbeit) mit ihren Jagdhunden einüben können.
Gemäß der gültigen Ordnung zur Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde werden grundsätzlich nur Jagdhunde zugelassen, wenn sie im Zuchtbuch eines dem Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes oder -vereins eingetragen sind.