Radiocäsium-Messung beim Schwarzwild

 

Nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl sind auch heute noch bestimmte Böden mit radioaktivem Cäsium 137 belastet. Auch Pflanzen, Pilze und Wildbret können betroffen sein.

Besondere Vorsicht ist bei Schwarzwild geboten. Da bestimmte von Wildschweinen gefressenen Pilze, wie die unterirdisch wachsenden Hirschtrüffel, außergewöhnlich hoch belastet sein können, kann Wildschweinfleisch deutlich höher kontaminiert sein als das Fleisch anderer Wildtierarten.

In Deutschland ist es nicht erlaubt, Lebensmittel mit einem Radiocäsiumgehalt von mehr als 600 Becquerel pro Kilogramm in den Handel zu bringen. Für den Eigenverzehr gilt diese Beschränkung nicht.

Um Wildbret stets sicher zu halten, hat der BJV in Bayern ein Netz von Messstationen angelegt, bei denen die Strahlenbelastung von Schwarzwild kontrolliert werden kann. Eine Übersicht gibt es hier. Die Stationen werden in der Regel von den Kreisgruppen in Eigenregie unterhalten.

Das Messprotokoll kann nicht nur jedem Verbraucher gezeigt werden, der Wildbret vom Schwarzwild erwirbt. Sollte die Strahlenbelastung über dem Grenzwert liegen, und soll Schadensausgleich geltend gemacht werden, ist es auch dem Bundesverwaltungsamt vorzulegen.

Unsere neue Radiocäsium-Messstelle ist fertig und qualifiziert. Sonja Diebald wird sie
betreiben. Der Einwurf für die Messprobe befindet sich auf dem Gelände der Eduard-
Buchner-Straße 2, 85662 Hohenbrunn. Er liegt gegenüber dem Gebäude Friedrich-Bergius-Straße 10.

Der Einwurf ist in der Nacht in freundlichem „Jägergrün“ beleuchtet und mit einem Schild „Messstation“ gekennzeichnet.

Der Einwurf erfolgt von der Straße aus durch eine Klappe die nach oben hin geöffnet wird. Die Probe fällt durch eine Öffnung in einen darunterliegenden Kühlschrank. Der Deckel ist mit einem Kontakt ausgestattet, der die Betreiber informiert.

Bei der Abgabe einer Messprobe ist zu Beachten:

  • Probenmaterial: min. 500 Gramm
  • Die Probe muss ausschließlich aus zerkleinertem Muskelfleisch, befreit von Fett und Sehnen, bestehen (ähnlich der Aufbereitung wie für ein feines Geschnetzeltes). Es dürfen keine Innereien verwendet werden.  Auch Herz und Zunge sind nicht zulässig.
  • Preis für die Messung:
    5,- € für Mitglieder des Jägerverein München-Land e.V.
    15,- € für Nicht Mitglieder
  • Folgende Angaben müssen der Messprobe beiliegen, gerne kann auch die PDF „Auftrag Messprobe“ verwendet werden.
    • Name mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
    • Wildart & Geschlecht
    • Wildbret Gewicht aufgebrochen in kg
    • Datum der Erlegung
    • Ort der Erlegung
    • Geld (alternativ gerne auch per PayPal jagd@diebald.de )
    • Angabe zur Verwendung des Probenmaterials nach der Messung
  • Mess-Protokolle werden nur elektronisch per PDF und E-Mail versendet!
  • Wenn keine E-Mailadresse vorhanden ist, bitte angeben. Wir finden eine Lösung.
  • Bei fehlenden Angaben, fehlender Zahlung oder falsch abgeliefertem Probenmaterial wird keine Messung durchgeführt!!!
  • Anmerkungen und Hinweise:
    Laut Weisung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind bei Messungen mit dem Messgerät LB 201 Messergebnisse größer 500 Bq/kg gleichbedeutend mit einer Überschreitung des EU-Grenzwertes von 600 Bq/kg. Entsprechendes Wildfleisch darf nicht In Verkehr gebracht werden. Ein Antrag auf Entschädigung kann jedoch gestellt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist die Probe unabhängig vom Grenzwert nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeignet.